Unsere Veranstaltungs- bzw. Trainingsteilnahmenbedingungen / Haftungsausschluss bzw. –beschränkungen
Jedem Teilnehmer an Veranstaltungen bzw. Trainigseinheiten des RC Sprintax ist bewusst, dass es sich beim Rennradsport um eine Sporart handelt, die Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum beinhalten kann. Mit entsprechender Ausrüstung, persönlicher Disziplin, gegenseitiger Rücksichtnahme und Radsporterfahrung mag dieses Verletzungsrisiko gesenkt werden können, aber die Gefahr, auch ernsthaft verletzt zu werden oder einen materiellen Schaden zu erleiden, bleibt trotz alledem bestehen – insbesondere bei Gruppen- und Windschattenfahrten sowie schnellen Trainingseinheiten.
Insofern geht der RC Sprintax davon aus, dass jeder Teilnehmer grundsätzlich bei der gemeinsamen Radsportausübung eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung eingeht („Handeln auf eigene Gefahr“). Der RC Sprintax schließt daher grundsätzlich jede Haftung aus, auch die seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Sollte ausnahmsweise bei einem Schadenseintritt kein Fall der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung vorliegen oder der generelle Haftungsausschluss aus anderen Gründen nicht greifen, gilt folgendes:
Der RC Sprintax bzw. seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haben bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten.
Bei sonstigen Schäden gilt der o.g. grundsätzliche Haftungsausschluss nicht für den Fall, dass der RC Sprintax bzw. seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu vertreten haben; die Haftungshöhe bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist beschränkt auf die bei Vertragsschluss bzw. Teilnahmestart vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Für eine Schadensverursachung durch andere Teilnehmer, Dritte sowie sich selbst haftet der RC Sprintax nicht.
Die vorgenannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten jedoch nicht, soweit die Schäden durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Hinweis:
Neben vereinseigenen Fahrern sind auch Gastfahrer herzlich willkommen. Dabei dürfen jedoch grundsätzlich nur volljährige Gastfahrer an unseren vereinsinternen Veranstaltungen bzw. dem Training teilnehmen; Minderjährige nur, wenn sie Mitglied in einem Radsportverein oder in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters sind. Es obliegt jedem Teilnehmer, eigenverantwortlich seinen Gesundheits- und Trainingszustand vorher zu überprüfen und selbst zu entscheiden, ob er sich den Radsportanforderungen gewachsen fühlt.
Beim RC Sprintax gilt Helmpflicht! Selbstverständlich ist im öffentlichen Straßenverkehr die StVO einzuhalten.
Mit Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. einer Trainingsfahrt werden diese Bedingungen und der Haftungsausschluss bzw. -beschränkungen akzeptiert.